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Der neue Leitfaden zur Software-Ergonomie ist im August 2016 unter DGUV 215-450 erschienen.  
Dieses Regelwerk beschreibt in ausführlicher Form mit vielen Beispielen welche Anforderungen an Software gestellt werden. Der Leitfaden dient als Maßstab für die Beurteilung neuer und bestehender Software. Das Ziel ist die Benutzer/innen bei der Informationsverarbeitung durch die Anwendung von gesicherten Erkenntnissen, anhand der Beachtung vorliegender Normen zu unterstützen. Ohne die Beachtung dieser Regeln können Fehler in der Verarbeitung von Informationen, sowie zeitlich erhöhter Arbeitsaufwand und psychische Belastungen bei den Benutzer/innen entstehen. Der Einsatz von Software, die diese Regeln erfüllt, ist nachweisbar, effizienter und weniger belastend. Im FOKUS steht: 1. Die Anwendung von Software für die Verarbeitung von Informationen unterliegt gesetzlichen, BG-lichen und normativen Regelwerken die zu beachten sind. 2. Gut gestaltete Software erfüllen diese Regelwerke in hohem Maße. Diese Software ist nachweisbar effizienter und weniger belastend für Benutzer/innen. 3. Die Beschreibung der Grundlagen für die Wahrnehmung, Informationsdesign, Nutzungs-Qualität und Überprüfung, Software-Kauf und Pflichtenheft 4. Spezielle Regeln für barrierefreie Software erlauben die Abstimmung auf die Erfordernisse der jeweiligen Behinderungen. Die Anwendung dieser Regelwerke ist Inhalt des Seminar 11: „Software-Ergonomie, gesetzliche und normative Anforderungen“ Inhalt, Anforderungen und Ziele, sowie Anmeldungen sind ausführlich in der Beschreibung des Seminars beschrieben.
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