Die neue Arbeitsstättenverordnung wurde am 02.11. 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Ab dem Datum der Veröffentlichung wurde die neue Arbeitsstättenverordnung in geltendes Recht umgesetzt. Es wird keine zeitlich befristeteÜbergangsregelunggeben.Im FOKUS steht:1. Die seitherige Bildschirmarbeitsverordnung wird 1:1 in die Arbeitsstätten-Verordnungübernommen.2. Die seitherige Bildschirmarbeitsverordnung wird am Tage der Veröffentlichung der neuen Arbeitsstättenverordnung außerKraftgesetzt.3. Die Regelung für Telearbeitsplätze / Home-Office-Arbeitsplätze ist in Abhängigkeit von der Festlegung des jeweiligen Unternehmens/Behörde in einer Betriebs- / Dienstvereinbarung zu regeln.Erforderliche Inhalte einer Vereinbarung:3.1 Genehmigungsverfahren vor Inbetriebnahme mit einmaliger Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber3.2 Ausstattung und Betreuung der Bildschirmarbeitsplätze3.3 Unterrichtung und Unterweisung der Mitarbeiter anlog zum Bürobereich3.4 Unfälle an Telearbeitsplätzen / Home-Office-Arbeitsplätze