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Die neue Arbeitsstättenverordnung wurde am 02.11. 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Ab dem Datum der Veröffentlichung wurde die neue Arbeitsstättenverordnung in geltendes Recht umgesetzt. Es wird keine zeitlich befristete Übergangsregelung geben. Im FOKUS steht: 1. Die seitherige Bildschirmarbeitsverordnung wird 1:1 in die Arbeitsstätten-Verordnung übernommen. 2. Die seitherige Bildschirmarbeitsverordnung wird am Tage der Veröffentlichung der neuen Arbeitsstättenverordnung außer Kraft  gesetzt. 3. Die Regelung für Telearbeitsplätze / Home-Office-Arbeitsplätze ist in Abhängigkeit von der Festlegung des jeweiligen Unternehmens/Behörde in einer Betriebs- / Dienstvereinbarung zu regeln. Erforderliche Inhalte einer Vereinbarung: 3.1 Genehmigungsverfahren vor Inbetriebnahme mit einmaliger Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber 3.2 Ausstattung und Betreuung der Bildschirmarbeitsplätze 3.3 Unterrichtung und Unterweisung der Mitarbeiter anlog zum Bürobereich 3.4 Unfälle an Telearbeitsplätzen / Home-Office-Arbeitsplätze
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