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Für den Einsatz von Laserdruckern ist die Beachtung besonderer Regeln geboten
Die Beachtung dieser Regeln sorgt für eine weitere Reduzierung der Gesundheitsgefahren bei dem Betrieb von Laserdruckern. Für die Beschaffung von Laserdruckern gelten neue Prüfgrundsätze nach RAL UZ 205. Seminar 15. Für den Betrieb wird empfohlen, diese entfernt vom Arbeitsplatz der Benutzer aufzustellen und zu betreiben. Die Begründung: derzeit liegen keine Erkenntnisse über längerfristige gesundheitliche Risiken vor. Lasertoner ist hinsichtlich seiner Beschaffenheit nach RAL UZ 205 zu prüfen. Laserdrucker nach RAL UZ 205 geprüft verlieren ihr Zertifikat, wenn ein nicht nach RAL UZ 55 geprüfter Toner zum Einsatz kommt. Der Umgang mit Lasertoner ist gemäß der BAuA durch das Gefahrstoffdatenblatt zu beachten.
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